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Risiko­lebens­ver­si­che­rung: Der günstigste Schutz für die Menschen, die Sie lieben

Niemand denkt gern darüber nach. Aber was würde passieren, wenn Sie morgen nicht mehr da wären? Wer zahlt die Raten für das Haus? Wie kommt Ihre Familie über die Runden, wenn Ihr Einkommen plötzlich fehlt? Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung gibt darauf eine klare Antwort: Sie zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe an Ihre Liebsten aus. Schnell, steuerlich meist unkompliziert und zu einem Beitrag, der in keinem Verhältnis zur Absicherung steht.

 Zur kostenlosen Beratung

So funktioniert die Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Sie legen eine Versicherungssumme und eine Laufzeit fest. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Bezugsberechtigten die volle Summe, also zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder oder ein Geschäftspartner. Es handelt sich um reinen Risikoschutz ohne Sparanteil. Genau deshalb ist sie so günstig: Je nach Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und Summe liegen die Beiträge häufig im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Monat.

Für wen ist sie sinnvoll?

Familien mit Kindern. Fällt ein Verdiener weg, muss der andere Miete, Lebenshaltung und Kinderbetreuung allein stemmen. Die Versicherungssumme verschafft Ihrer Familie Luft, damit sie ihr Leben nicht sofort umkrempeln muss.

Bauherren und Immobilienbesitzer. Eine Baufinanzierung läuft oft 20 bis 30 Jahre. Bei Ihrem Tod bleibt der Kredit bestehen. Mit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Haus bleiben kann, statt es verkaufen zu müssen.

Unverheiratete Paare. Ohne Trauschein gibt es keine gesetzliche Absicherung des Partners. Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit dem Partner als Bezugsberechtigtem schließt diese Lücke.

Selbstständige und Unternehmer. Firmenkredite, Geschäftspartner, Mitarbeiter: Die Absicherung schützt Ihren Betrieb und Ihre Familie gleichermaßen.

Welche Varianten gibt es?

  • Konstante Versicherungssumme: Die Summe bleibt über die gesamte Laufzeit gleich, ideal für den Unterhalt der Familie.
  • Fallende Versicherungssumme: Die Summe sinkt parallel zur Kreditrestschuld. Das ist günstiger und passt gut zur Baufinanzierung.
  • Verbundene Leben: Zwei Per­sonen sind in einem Vertrag versichert, die Auszahlung erfolgt beim ersten Todesfall. Das ist oft preiswerter als zwei Einzelverträge, hat aber Grenzen, denn nach der Auszahlung endet der Schutz für den Überlebenden. Wir prüfen mit Ihnen, ob zwei Einzelverträge die bessere Wahl sind.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

  • Nachversicherungsgarantie: Sie erlaubt es, die Summe bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Hausbau ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
  • Verlängerungsoption: Sie sichert die Möglichkeit, die Laufzeit später zu verlängern.
  • Gesundheitsfragen: Beantworten Sie diese vollständig und ehrlich. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Gerade bei Vorerkrankungen kann ein Makler anonyme Risikovoranfragen stellen, bevor ein Antrag Spuren hinterlässt.
  • Bezugsberechtigung und Steuer: Wer wie versichert und begünstigt ist, kann steuerliche Folgen haben, etwa bei der Erbschaftsteuer. Die richtige Vertragskonstruktion lohnt sich, und wir beraten Sie dazu gern gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
  • Anbieterwahl: Beiträge, Annahmebedingungen und Leistungsumfang unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich. Als Makler ver­gleichen wir den Markt für Sie.

Der beste Zeitpunkt ist jetzt

Mit jedem Lebensjahr und jeder Vorerkrankung wird der Schutz teurer, manchmal sogar schwer erhältlich. Wer früh abschließt, sichert sich günstige Beiträge für die gesamte Laufzeit. Bei besonderen Lebensereignissen wie Hochzeit, Nachwuchs oder Immobilienkauf sollten Sie den Schutz ohnehin überprüfen.

Jetzt Absicherung berechnen lassen

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihren Bedarf, ver­gleichen die passenden Tarife und zeigen Ihnen, was Ihre Familie wirklich braucht.


Ansprechpartner

Frank Trautmann

Spezialist Risiko­lebens­ver­si­che­rung