direkt zum Seiteninhalt

Risiko­lebens­ver­si­che­rung – Das Wichtigste im Überblick

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützt die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls. Besonders sinnvoll ist sie für Familien, die auf das Einkommen eines Hauptverdieners angewiesen sind, sowie zur Absicherung eines Immobilienkredits. Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung reicht häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Im Vergleich zu einer Restschuldversicherung ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung meist günstiger und bietet einen besseren Schutz.

Bei der Auswahl des passenden Tarifs spielt vor allem der Preis eine Rolle, da der Versicherungsfall – der Tod der versicherten Person – eindeutig definiert ist. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Versicherungssumme, der Vertragslaufzeit sowie persönlichen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Rauchverhalten, Beruf, Hobbys und Körpergewicht. Da Versicherer diese Risiken unterschiedlich bewerten, können die Beiträge erheblich voneinander abweichen.

Auch Menschen mit Vorerkrankungen können grundsätzlich eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. In solchen Fällen empfiehlt sich jedoch eine anonyme Risikovoranfrage über einen Ver­sicherungs­makler oder -berater, um passende Angebote zu erhalten. Gesundheitsfragen sollten stets vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nach Vertragsabschluss müssen neue Erkrankungen in der Regel nicht gemeldet werden, eine Änderung des Rauchstatus hingegen häufig schon.

Im Angebot werden meist ein Netto- und ein Bruttobeitrag ausgewiesen. Der Nettobeitrag ist der aktuell zu zahlende Beitrag, während der Bruttobeitrag die maximal mögliche Beitragshöhe darstellt. Zwar sind Beitragserhöhungen selten, dennoch sollte der Bruttobeitrag bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden.

Paare können sich entweder über zwei getrennte Verträge oder über sogenannte Über-Kreuz-Verträge absichern. Bei der Über-Kreuz-Variante versichert jeder Partner das Leben des anderen und ist gleichzeitig Versicherungsnehmer. Dadurch kann im Leistungsfall eine mögliche Erbschaftsteuer auf die Versicherungsleistung vermieden werden.