Die private Krankenversicherung (PKV) kann für bestimmte Personengruppen wie Beamte, gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Studenten eine attraktive Option sein. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängen die Beiträge in der PKV nicht vom Einkommen ab, sondern von den gewählten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten.
Ein großer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, bei einem guten Tarif eine optimale medizinische Versorgung zu erhalten. Allerdings sollte man beachten, dass es im Gegensatz zur GKV keine kostenlose Familienversicherung gibt. Ein Wechsel in die PKV sollte daher gut überlegt sein – insbesondere, da der Wunsch, Beiträge zu sparen, in der Regel kein geeignetes Motiv für diesen Schritt ist.
Für wen die private Krankenversicherung nicht in Frage kommt, für den sind gegebenenfalls Zusatztarife interessant. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet – je nach Tarif – ein Leistungsspektrum, das häufig über die Mindeststandards der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgeht. Ein entscheidender Vorteil ist die bevorzugte Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, da private Versicherer oft höhere Erstattungssätze für medizinische Leistungen zahlen. Zu den weiteren Vorteilen gehören die freie Arztwahl, die volle Kostenerstattung und eine bevorzugte Behandlung im Krankenhaus, etwa durch Chefarztbetreuung oder die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer.
Ein großer Pluspunkt der PKV ist ihre Flexibilität: Versicherte können durch die Wahl eines individuellen Leistungspakets den Beitrag aktiv mitbestimmen. Insbesondere für gutverdienende Singles, kinderlose Paare und Selbstständige kann die PKV sogar preiswerter sein als die GKV. Kein Wunder also, dass bereits etwa jeder zehnte Deutsche privat versichert ist.
Die PKV steht Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Arbeitnehmern offen. Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Arbeitnehmer hingegen müssen ein jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) vorweisen, um in die PKV wechseln zu dürfen. Beamte und Beihilfeberechtigte wie Richter oder Abgeordnete sind häufig privat versichert, da die Kombination aus PKV und Beihilfe für sie finanziell besonders attraktiv ist.
Die private Krankenversicherung bietet ein breites Spektrum an hochwertigen Leistungen, die weit über das hinausgehen, was die gesetzliche Kasse abdeckt. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:
Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der PKV hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der gewählte Tarif, das Alter, der Gesundheitszustand und die Höhe der Selbstbeteiligung. Junge, gesunde Selbstständige können von besonders günstigen Einstiegsprämien profitieren. Wer bereit ist, einen Teil der Krankheitskosten selbst zu übernehmen, kann zusätzlich sparen. Außerdem bieten viele Versicherer Rückerstattungen an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Vor Abschluss einer PKV ist ein Gesundheitscheck erforderlich, bei dem Vorerkrankungen offengelegt werden müssen. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden, daher ist Ehrlichkeit besonders wichtig.
Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.
Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.
Aufgrund steigender Gesundheitskosten können auch in der PKV die Beiträge mit der Zeit ansteigen. Um im Alter finanzielle Stabilität zu gewährleisten, wird ein Teil der Beiträge zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr in eine Altersrückstellung investiert. Ab dem 65. Lebensjahr besteht außerdem die Möglichkeit, in einen günstigeren Standardtarif zu wechseln, der mindestens den Leistungen der GKV entspricht. Alternativ können bestimmte Leistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus abgewählt werden, um den Beitrag zu reduzieren.
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Sinkt das Einkommen eines Versicherten dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro, kann ein Rückwechsel erfolgen – allerdings nicht mehr, wenn der Versicherte über 55 Jahre alt ist. Bei Arbeitslosigkeit hingegen wird eine Wiederaufnahme in die GKV automatisch durch die Arbeitsagentur geregelt.
Ein solcher Wechsel sollte gut überlegt sein, da Altersrückstellungen aus der PKV nicht in die GKV übertragen werden können. Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien ließ, um in der PKV zu bleiben, kann zudem nicht einfach zurückwechseln, es sei denn, er wird arbeitslos.